Digital Services Act
Fassung 2026-10-18-98e415fe · gültig ab 18. Oktober 2026
STACKED ist ein Hostingdienst und eine Online-Plattform im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, „DSA“). Auf dieser Seite findest du unsere Kontaktstellen und erfährst, wie wir mit Meldungen rechtswidriger Inhalte umgehen.
1. Kontaktstellen (Art. 11, 12 DSA)
- Zentrale Kontaktstelle für Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste (Art. 11 DSA): info@stacked.clothing
- Zentrale Kontaktstelle für Nutzerinnen und Nutzer (Art. 12 DSA): info@stacked.clothing sowie das Meldeformular. Die Kommunikation erfolgt schnell, direkt und nicht ausschließlich automatisiert.
- Sprachen: Deutsch, Englisch
2. Rechtswidrige Inhalte melden (Art. 16 DSA)
Jede Person kann uns Inhalte melden, die sie für rechtswidrig hält – z. B. gefährliche oder verbotene Produkte, Fälschungen, Marken- oder Urheberrechtsverletzungen, irreführende Angaben oder Hassrede in Beiträgen.
Nutze dafür das Formular „Inhalt melden“ oder den Link „Inhalt melden“ auf Produkt-, Marken- und Beitragsseiten. Eine Meldung sollte enthalten:
- eine hinreichend begründete Erklärung, warum der Inhalt rechtswidrig ist,
- die genaue elektronische Fundstelle (URL) oder andere Angaben zur Identifizierung des Inhalts,
- deinen Namen und deine E-Mail-Adresse (freiwillig; nicht erforderlich bei Meldungen zu Straftaten nach Art. 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU),
- die Bestätigung, dass du in gutem Glauben davon überzeugt bist, dass die Angaben richtig und vollständig sind.
Wenn du eine E-Mail-Adresse angibst, erhältst du unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen und später unsere Entscheidung mit Hinweisen auf Rechtsbehelfe.
3. Wie wir Meldungen bearbeiten
- Wir prüfen jede Meldung zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv. Die Entscheidung trifft ein Mensch. Automatisierte Werkzeuge nutzen wir nur zur Unterstützung, etwa um fehlende Pflichtangaben (Produktsicherheit, Materialzusammensetzung) zu erkennen.
- Mögliche Maßnahmen sind: Entfernung oder Sperrung eines Angebots, Einschränkung der Sichtbarkeit, vorübergehende Aussetzung oder Beendigung des Zugangs einer Marke.
- Besteht der Verdacht einer Straftat, die eine Gefahr für Leben oder Sicherheit von Personen darstellt, informieren wir unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden (Art. 18 DSA).
4. Begründung von Entscheidungen (Art. 17 DSA)
Schränken wir Inhalte oder den Zugang einer Marke ein, erhält die betroffene Marke spätestens mit Wirksamwerden eine klare und spezifische Begründung. Sie enthält:
- die Art der Maßnahme und ihren Umfang,
- die Tatsachen und Umstände, auf denen die Entscheidung beruht, einschließlich des Hinweises, ob sie auf einer Meldung beruht,
- ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden,
- die rechtliche Grundlage (bei rechtswidrigen Inhalten) bzw. die vertragliche Grundlage (bei Verstößen gegen die Bedingungen für Marken),
- die verfügbaren Rechtsbehelfe.
5. Beschwerden und Rechtsbehelfe
- Interne Beschwerde: Meldende Personen und betroffene Marken können innerhalb von sechs Monaten nach Mitteilung einer Entscheidung per E-Mail an info@stacked.clothing unter Angabe des Aktenzeichens Beschwerde einlegen. Wir prüfen die Beschwerde erneut durch eine andere Person als die, die ursprünglich entschieden hat, und teilen das Ergebnis mit. STACKED ist als Kleinunternehmen von der Pflicht zur Einrichtung eines internen Beschwerdemanagementsystems nach Art. 20 DSA ausgenommen (Art. 19 DSA) und bietet dieses Verfahren freiwillig an.
- Außergerichtliche Streitbeilegung: Nach Art. 21 DSA zertifizierte Stellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung sind auf der Website der Europäischen Kommission bzw. des Digital Services Coordinator aufgeführt. STACKED ist zur Teilnahme an solchen Verfahren nicht verpflichtet (Art. 19 DSA).
- Gerichtlicher Rechtsschutz: Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten steht jederzeit offen.
- Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde: Zuständiger Koordinator für digitale Dienste in Deutschland ist die Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur (www.dsc.bund.de). Beschwerden über Verstöße gegen den DSA können dort eingereicht werden (Art. 53 DSA).
6. Missbrauch
Personen, die häufig offensichtlich unbegründete Meldungen einreichen, können wir nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum von der Bearbeitung ihrer Meldungen ausschließen.
7. Transparenz und Nutzerzahlen
Angaben zur durchschnittlichen monatlichen Zahl aktiver Nutzerinnen und Nutzer in der EU (Art. 24 Abs. 2 DSA) stellen wir dem Koordinator für digitale Dienste und der Kommission auf Anfrage zur Verfügung.